Beim Bau oder Bezug eines Hauses sind verschiedene Punkte zu beachten. In diesem Artikel geht es nur um die Herstellung von Netzanschlussleitungen und was dabei zu beachten ist. Der Zweck ist die Herstellung der Stromversorgung zwischen dem Endabnehmer und einem Energieversorger.

Bei der Herstellung von Netzanschlussleitungen sind bestimmte Vorgaben aus Verordnungen und Richtlinien der zuständigen Kommunen zu beachten. Der erste Schritt sind entsprechende Anträge bei der zuständigen Baubehörde und dem jeweiligen örtlichen Netzbetreiber des Stromnetzes zu stellen. Die Anträge sollten frühzeitig und schriftlich gestellt werden.

Wer ist für was zuständig – Pflichten des Endkunden
Der Antragsteller trägt dafür Sorge, dass die Anschlussleitung vom Haus zur Abnahmestelle des Energieversorgers auf seinem Grundstück verlegt wird. Er gewährleistet das gefahrlose Arbeiten der Bauarbeiter. Handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Verbindung, trägt der Endkunde sämtliche Kosten für die Anbindung und den Anschluss seiner Leitungen.
Ab dem Grundstücksende bis zur nächsten verfügbaren Anschlussmöglichkeit ist es die Aufgabe des jeweiligen Netzbetreibers für den Anschluss zu sorgen. Der Betreiber ist in der Regel der ortsansässige Energieversorger.

Die Höhe der Kosten sollte in der Baufinanzierung unbedingt berücksichtigt werden, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Eventuell muss man dann zu einem bestehenden Kredit noch einen weiteren aufnehmen, nur für den Anschluss.
Wenn die Leitungen nur erneuert oder repariert werden, wie beim Kauf eines alten Hauses, werden die Kosten auf beide beteiligten Parteien umgelegt.

Noch ein wichtiger Hinweis für den Endkunde: Er darf keine Veränderungen an den eingebauten Ablesegeräten seines Netzanschlusses vornehmen. Um Manipulationen vorzubeugen sind diese mit einer Plombe gesichert.

Was sind die Aufgaben des Netzbetreibers
Der Betreiber des örtlichen Energieversorgers hat für die Einhaltung des vereinbarten Anschlusstermins und für die sichere Herstellung von Netzanschlussleitungen zu sorgen. Seine Leitungen sollten auf dem neusten Stand der Technik sein. Er muss auch sicherstellen, dass genug Kapazität zur Verfügung steht.

Dabei sind technische Vorgaben einzuhalten, d. h. es dürfen nur bestimmte Materialien für die Rohre und Leitungen verwendet werden. Durch sie fließen enorme Spannungen und sie müssen den aktuellen Bestimmungen der Technik entsprechen. Die Anschlussleitungen haben die Sicherheit jederzeit zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen auch verschiedene rechtliche und ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

Ein Betreiber muss seine elektrischen Anlagen regelmäßig warten und überprüfen. Darunter fallen auch die im Haus des Endabnehmers. Sein technisches Personal muss sehr gut geschult und zur Ausübung der Tätigkeit berechtigt sein.

Natürlich hat auch der Netzanbieter Kosten zu tragen. Er hat für den einwandfreien Zustand seiner Leitungen zu sorgen und dementsprechend die Kosten für die Reparatur zu tragen.

Die Herstellung von Netzanschlussleitungen ist immer Aufgabe des örtlichen Netzbetreibers und hat mit dem ausgesuchten Stromlieferanten nichts zu tun.

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